Bis zu 50 % Förderung für A-NULL Kurse
FFG-Förderung für deine Weiterbildung
Du willst deine BIM-Skills auf das nächste Level heben? Perfekt! Auch 2026 gibt es wieder den Skills Scheck der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Damit können Unternehmen bis zu 50 % der Weiterbildungskosten fördern lassen – maximal 5.000 Euro pro Mitarbeiter:in.
Eine ideale Gelegenheit, gezielt in BIM-Kompetenz und digitale Weiterentwicklung zu investieren.
Was ist der Skills Scheck?
Mit den Skills Schecks unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter:innen im Sinne der Industriestrategie 2035.
Gefördert werden externe berufliche Weiterbildungen, die zur Digitalisierung und/oder ökologischen Nachhaltigkeit des Unternehmens beitragen – und genau hier kommen unsere BIM-Kurse ins Spiel!
Was kannst du bei uns fördern lassen?
- Software-Schulungen: Von Archicad über Solibri bis Twinmotion
- BIM-Lehrgänge: Zertifizierte Ausbildungen nach buildingSMART-Standard
Die Eckdaten auf einen Blick
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50 % Förderquote
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Maximal 5.000 Euro pro Mitarbeiter:in
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Pro Mitarbeiter:in ist ein eigener Antrag einzureichen
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Pro Mitarbeiter:in ist nur eine Weiterbildung zulässig
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Antragstellung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen
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Abschluss innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung
Laufende Einreichung bis längstens 15.12.2026 (vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel)
Wie läuft die Einreichung ab?
Die Antragstellung erfolgt online über das eCall-System der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Wichtig:
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Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
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Die Weiterbildung muss spätestens 4 Wochen nach Antragstellung beginnen.
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Weiterbildungsstart und -ende sind bereits im Antrag anzugeben.
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Die Weiterbildung muss bis zum angegebenen Weiterbildungsende abgeschlossen sein.
- Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen sein.
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Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
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Die Originalrechnung ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Weiterbildung im eCall als Endbericht einzureichen.
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Die Einreichung ist laufend bis längstens 15.12.2026 möglich (vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel).
Jetzt Förderung sichern
Beantrage jetzt deine Förderung, denn wenn die Fördermittel weg sind, ist die Ausschreibung geschlossen. Wir begleiten dich gerne bei deiner Einreichung und sorgen dafür, dass alle Fristen passen. Du hast Fragen oder brauchst Unterstützung? Melde dich einfach bei uns – wir sind für dich da!

